Genehmigungsplanung
Bei großen Schwimmteichen oder Erdbewegungen ist eine Genehmigung oft unumgänglich. Auch gibt es in vielen Städten eine Baumschutzverordnung. So muss für die Fällung von bestimmten Bäumen, die eine vorgegebene Mindestgröße aufweisen, eine Fällgenehmigung eingeholt werden.
Die Genehmigungspläne, z.B. Freiflächengestaltungspläne, sind Bestandteil der Gartenplanung und werden meist vom Planer erstellt.
Wir erarbeiten Vorlagen und Nachweise für öffentlich rechtliche Genehmigungen einschließlich Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen und reichen Sie bei den entsprechenden Stellen ein.
Wir erarbeiten alle nötigen Baumfällanträge sowie wasserrechtliche Erlaubnisse.
HINWEIS:
Das Einreichen der Anträge stellt keine Garantie für die Genehmigung der beantragten Maßnahme durch die zuständigen Stellen dar.