Rechenbeispiel 1, Steuerbonus für die Neu- oder Umgestaltung des Gartens
Wenn Sie z.B. den Hauseingang renovieren oder den Vorgartengestalten lassen, berechnet der Landschaftsgärtner
7.900,00 € – Rechnungsbetrag netto
4.900,00 € – davon anrechenbare Lohnkosten
+ 931.00, € – 19% MwSt.
= 5.831,00 € – Summe Lohnkosten brutto
= 1.166,20 € – 20% STEUERBONUS
Rechenbeispiel 2, Steuerbonus für die Gartenpflege
Wenn Sie Ihren Garten pflegen lassen, Gehölzschnitt, Rasenpflege, Pflege der Pflanzflächen usw. – die Leistungen des Landschaftsgärtners beinhalten nur Lohnkosten.
1.982,00 € – Lohnkosten
+ 376,20 € – 19% MwSt.
= 2.356 € – Summe Brutto
= 471,24 € – 20% STEUERBONUS
Wir helfen beim Sparen
Wir kennen die zu beachtenden Punkte, um den Steuerbonus geltend machen zu können.
Wir weisen darauf hin, dass die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung ausschließlich bei den Steuerbehörden liegt.